Rhein Rechtsanwälte beherrscht die Klaviatur der Insolvenzordnung
Rhein Rechtsanwälte nutzt die verschiedenen Verfahren der Insolvenzordnung, um Betriebe und Unternehmen unterschiedlicher Branchen je nach Ausgangslage ganz individuell zu begleiten. Hierbei kann die Kanzlei auf das Spezialwissen aus über 1.400 Verfahren zurückgreifen.
Für jede Unternehmensinsolvenz die passende Lösung
Bei frühzeitiger Antragstellung bietet die Insolvenzordnung einen bewährten und verlässlichen gesetzlichen Rahmen, um Sanierungen zügig und geschützt von Einzelvollstreckungen durchzuführen. Bei Insolvenzverfahren arbeitet die Kanzlei darauf hin, gemeinsam mit allen Beteiligten zielführende Sanierungs- und Restrukturierungslösungen zu finden und umzusetzen. Die Erfahrung und Unabhängigkeit von Rhein Rechtsanwälten sind hierbei ein Garant für ein faires, transparentes und erfolgreiches Vorgehen.
Die verschiedenen Verfahren im Insolvenzrecht
Rhein Rechtsanwälte sind schwerpunktmäßig als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren tätig. Unser Bestreben ist es den Geschäftsbetrieb zu erhalten. Hierfür setzen wir uns mit großem Engagement ein – für Unternehmen und Arbeitsplätze – und unter Wahrung der Gläubigerrechte. Häufig ist zur Erreichung dieses Ziels auch eine mehrmonatige Betriebsfortführung in Abstimmung mit der Geschäftsführung oder eines Interimsmanagement erforderlich
Rhein Rechtsanwälte hat seit Inkrafttreten dieser gesetzlichen Sanierungsmöglichkeit am 01.01.1999 eine Vielzahl von Insolvenzplänen erstellt und sich dieses Sanierungsinstrument von der ersten Minute an mit großem Erfolg bedient.
Mit der Eigenverwaltung hat der Gesetzgeber dem Unternehmen die Möglichkeit eröffnet sich selbst zu sanieren. Die Eigenverwaltung steht dem Unternehmen dann zur Verfügung, wenn sichergestellt ist, dass die Interessen der Gläubiger nicht gefährdet werden. Das Gelingen einer Eigenverwaltung hängt jedoch ganz maßgeblich davon ab, dass das Verfahren für die Eigenverwaltung geeignet ist und von Beginn an professionell begleitet wird. Die Geschäftsführung des Unternehmens wird ohne Unterstützung häufig nicht in der Lage sein, die strengen insolvenzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und das Verfahren allein zum Erfolg zu führen. Dabei ist nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Expertise gefragt. Im Rahmen der Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung des Schuldners durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter laufend überwacht. Rechtsanwältin Rhein wurde schon in mehreren Verfahren als Sachwalterin vorgeschlagen und bestellt.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bietet die Insolvenzordnung die Möglichkeit, unter der Sicherheit eines „Schutzschirms“ und in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Der Vorteil des Schutzschirmverfahrens besteht darin, dass das Verfahren in der Öffentlichkeit meist nicht als Insolvenzverfahren wahrgenommen wird. Das Schutzschirmverfahren bietet bei frühzeitiger Antragstellung die Möglichkeiten das Unternehmen in Eigenverwaltung und im Wege eines Insolvenzplans zu retten. Es ist jedoch nicht für alle Fälle geeignet, sondern aufgrund seiner Komplexität, insbesondere für mittlere und größere Unternehmen.
Auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens engagiert sich Rhein Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung und großem Erfolg an der Seite von Unternehmen und Unternehmern um den Erhalt von wirtschaftlichen Werten und Arbeitsplätzen.
Diese Tätigkeit gewinnt seit Einführung des StaRUG (außergerichtlichem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) zum 1.1.2021 eine bedeutende Erweiterung. Das neue Gesetz ermöglicht die Durch- und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen gegen den Widerstand von Minderheiten unter Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.
Auch die Anliegen von Unternehmern oder Personen bei der Konfrontation mit Anfechtungstatbeständen und nicht mehr liefer- oder zahlungsfähigen Lieferanten und Kunden, sind bei Rhein Rechtsanwälte in kompetenten Händen.